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Samstag, 15. Juli 2017

Der Stern, Fake-News, Propaganda und deutsche Gerichte

In einem Urteil im Verfahren der Zeitschrift Stern gegen den Blogbetreiber "Blauer-Bote"  argumentierte die Richterin, dass "Fakten und Beweise keine Rolle spielen", wenn ein Journalist einen Artikel schreibt.  Nach meiner Interpretation: Wenn in den Medien ein Artikel steht, kann der keine "FakeNews" sein, weil das ja von einem Journalisten ist. Diesem könne man aber nicht zumuten, sich über alle Details in seinem Bericht eingehend zu informieren. Das bedeutet m.E. einen Freibrief für die Massenmedien, nach belieben Gerüchte, FakeNews, Propaganda zu verbreiten, ohne dass man das als solche bezeichnen darf. Aus Sicht des Establishments so logisch, wie die Behauptung des Generalbundesanwaltes, dass man einen Angriffskrieg unterstützen kann, ohne einen Angriffskrieg geplant zu haben, weshalb die Unterstützung eines Angriffskrieges nicht gegen das Grundgesetz verstößt